Der gemeinsame Antrag der UBL, SPD und dem Stadtverordneten Uwe Plack ist mehrheitlich in der STVV vom 01.07.2021 angenommen worden.
Nur der BB und die ZfB haben dagegen gestimmt. Der Magistrat der Stadt Biedenkopf wurde beauftragt, die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge in einer neuen Satzung festzulegen. Gleichzeitig soll ein Antrag zur Aufhebung der bestehenden Satzung erarbeitet werden, die der STVV höchstwahrscheinlich im 3.Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorliegen wird.
Die UBL kämpft seit vielen Jahren für die Einführung dieses Straßenbeitragsmodell. Die SPD war schon immer auf unserer Seite, aber es bedarf vieler Gespräche in der Vergangenheit, um auch die Mandatsträger der CDU davon zu überzeugen.
Die Kollegen der ZfB und des BB sehen in einer modifizierten Fassung der jetzigen Satzung die Zukunft für die Bürger in Biedenkopf. Hohe Einmalzahlungen einzelner Anlieger an den Straßen, die saniert werden, könnten dann die 5-stelligen Beträge ansparen oder in Raten über 20 Jahren an die Stadt zahlen. Das soll die Zukunft der Stadt sein?
Wir werden weiterhin überregional dafür kämpfen, dass das Land Hessen in Zukunft diese Beträge übernimmt. Das soll die Zukunft sein. Um aber keinen Sanierungsstau zu erzeugen, haben wir dieses Modell der Straßenbeitragssatzung vorgeschlagen.